Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Notendurchschnitt von 3,00 oder besser erreichen, erhalten von Amts wegen den Mittleren Schulabschluss der Berufsschule, wenn sie
♦ ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und
♦ mindestens „ausreichende“ Englischkenntnisse nachweisen können.
Die Note „ausreichend“ kann in den Abschluss- oder Jahreszeugnissen bestimmter Schularten (z. B. Berufs-, Mittel-, Real-, Wirtschaftsschule oder Gymnasium – siehe hierzu auch § 18 Berufsschulordnung) nachgewiesen werden.
Ebenso werden die Englischkenntnisse durch das Bestehen des KMK Fremdsprachenzertifikats Englisch ab Niveaustufe 2 nachgewiesen.
Wurde der Mittlere Schulabschluss an einer anderen Schule bereits verliehen, so kann bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag dieser erneut erteilt werden.